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Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus

  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis.
  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
  • Der gesetzlicher Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi in bar bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und müssen im Taxi nichts mehr dazu bezahlen.