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Strahlen-/Chemotherapie

 Wir bringen Sie sicher zu Ihrem Termin und wir holen Sie auch pünktlich und zuverlässig ab.

 Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. 

  • Es ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
  • Es ist eine ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten).
  • Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze), z.B. durch Ausweis.