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Kostenträger

Hier erfahren Sie mehr über die Fahrkosten 

 

gesetzliche Krankenkassen

  • Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden                                                            Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen.
  • Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag
  • Eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt ist erforderlich, für Serienfahrten zur Dialyse, Chemo-und  Strahlentherapie genügt eine Verordnung zu Beginn der Fahrten.

andere Kostenträger

Bei Berufsgenossenschaften (für Berufs- bzw. Schulunfälle)  benötigen wir nur eine Verordnung einer        Krankenbeförderung.
Diese muss nicht im Vorfeld durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. 
Hier ist auch kein Eigenanteil zu entrichten.