stationäre Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi in bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze), z.B. durch Ausweis.