
Hier erfahren Sie mehr über die Fahrkosten
gesetzliche Krankenkassen
- Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen.
- Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag
- Eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt ist erforderlich, für Serienfahrten zur Dialyse, Chemo-und Strahlentherapie genügt eine Verordnung zu Beginn der Fahrten.
andere Kostenträger
Bei Berufsgenossenschaften (für Berufs- bzw. Schulunfälle) benötigen wir nur eine Verordnung einer Krankenbeförderung. Diese muss nicht im Vorfeld durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Hier ist auch kein Eigenanteil zu entrichten.
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